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Neuordnung des Verbraucherprivatrechts in Europa?

Tagung am 22. Jänner 2009, Beginn: 9.15 Uhr
im Bundesministerium für Justiz, Großer Festsaal

Am 8. Oktober 2008 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher vorgelegt. Damit sollen vier bestehende Verbraucherschutzrichtlinien zu einem einheitlichen Rechtsinstrument zusammengeführt werden. Betroffen sind die Bestimmungen über Haustür- und Fernabsatzgeschäfte, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Gewährleistungsrecht. Die Verwirklichung der geplanten Richtlinie hätte weitreichende Auswirkungen auf das Verbrauchervertragsrecht in Österreich und in ganz Europa. Neben praktisch bedeutsamen Änderungen im Detail soll die Richtlinie vor allem eine Wende hin zur Vollharmonisierung bringen. Das bedeutet, dass es Mitgliedstaaten künftig nicht mehr gestattet wäre, ein höheres Verbraucherschutzniveau einzuführen als vom europäischen Gesetzgeber vorgegeben. Partiell müsste damit auch das Niveau des Verbraucherschutzes in Österreich abgesenkt werden.

Die erste Tagung im deutschsprachigen Raum zur Vorstellung und Diskussion des Richtlinienvorschlags fand am Donnerstag, dem 22. Jänner 2009, im Palais Trautson statt. Organisiert wurde die Veranstaltung von den Professorinnen Brigitta Jud und Christiane Wendehorst vom Institut für Zivilrecht an der Universität Wien.

Nach einer Begrüßung durch den Chef der Zivilrechtssektion, Hon.-Prof. Dr. Georg Kathrein, und Vizedekanin Univ.-Prof. Dr. Alina Lengauer stellten Hon.-Prof. Dr. Johannes Stabentheiner vom österreichischen Justizministerium und Dr. Karl-Heinz Oehler vom deutschen Bundesministerium der Justiz den Richtlinienvorschlag vor. Der Osnabrücker Rechtsprofessor Martin Schmidt-Kessel stellte ihn sodann in den Kontext der europäischen Rechtsharmonisierung. Im Anschluss referierten Dr. Wilma Dehn (OLG Wien) sowie die Universitätsprofessoren Meinhard Lukas (Linz), Martin Schauer (Wien), Brigitta Jud und Georg Graf (Salzburg) zu den verschiedenen Regelungsbereichen und dem allfälligen Anpassungsbedarf. Abschließend stellte Professorin Christiane Wendehorst Überlegungen zur Umsetzung der geplanten Richtlinie in das nationale Recht an.

Abgerundet wurde die Veranstaltung von einer Podiumsdiskussion zur wirtschaftlichen Bedeutung und zu den praktischen Implikationen der vorgeschlagenen Richtlinie. Unter der Moderation von Dr. Eric Frey (Der Standard) diskutierten: die Präsidentin des OGH, Hon-Prof. Dr. Irmgard Griss, der Präsident der Österreichischen Rechtsanwaltskammer Dr. Gerhard Benn-Ibler, Dr. Rosemarie Schön von der Wirtschaftskammer Österreich, Mag. Ulrike Docekal vom Verein für Konsumenteninformation, Dr. Herbert Pichler von der Bundessparte für Bank und Versicherung und Dr. Harald Glatz von der Arbeiterkammer Wien.

Neuordnung des Verbraucherprivatrechts
Univ.-Prof. Dr. Brigitta Jud
Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M. (Cantab.)
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